Allgemeine Geschäftsbedingungen (SaaS)
Für die Nutzung der Wissensplattform brayyn durch Unternehmen. Fassung vom 5. Oktober 2026.
Anbieterin
- Firmenwortlaut / Name
- Imprinted FlexCo
- Anschrift
- Schnellberg 19, 5133 Gilgenberg am Weilhart, Österreich
- Firmenbuch
- FN 688865 m, Landesgericht Ried im Innkreis
- hallo@brayyn.at
brayyn ist eine Marke der Imprinted FlexCo. In diesen Bedingungen bezeichnet „brayyn“ die Imprinted FlexCo als Anbieterin und „Kunde“ das Unternehmen, das mit ihr einen Vertrag über die Nutzung von brayyn schließt.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen brayyn und dem Kunden über die Nutzung der Wissensplattform brayyn, einschließlich Pilotverträgen.
1.2 brayyn schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG). Mit Verbrauchern kommt kein Vertrag zustande. Der Kunde bestätigt mit dem Vertragsschluss, dass er brayyn für seine unternehmerische Tätigkeit nutzt.
1.3 Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn brayyn ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen leistet. Im Einzelfall in Textform getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsschluss
2.1 Darstellungen von brayyn auf der Website, in Präsentationen oder Unterlagen sind unverbindlich und kein Angebot.
2.2 Grundlage des Vertrags ist ein individuelles Angebot von brayyn, auch für einen Pilotbetrieb (Pilotangebot). Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot in Textform annimmt, etwa per E-Mail oder durch Unterschrift.
2.3 Bestandteile des Vertrags sind das Angebot oder eine individuelle Vereinbarung, etwa eine Pilotvereinbarung, diese AGB und der Auftragsverarbeitungsvertrag (Punkt 6). Bei Widersprüchen gehen das Angebot und die individuelle Vereinbarung diesen AGB vor; in Fragen des Datenschutzes geht der Auftragsverarbeitungsvertrag allen anderen Bestandteilen vor.
3. Leistungen
3.1 brayyn stellt dem Kunden eine Wissensplattform als Software as a Service über das Internet bereit. Sie macht Dokumente des Kunden durchsuchbar, beantwortet Fragen dazu mit Quellenangaben, leitet offene Fragen an zuständige Kolleginnen und Kollegen weiter und hält geprüftes Wissen auf Seiten fest. Umfang, Zahl der Nutzer und vereinbarte Funktionen ergeben sich aus dem Angebot.
3.2 brayyn entwickelt die Plattform laufend weiter. Funktionen können sich ändern, ergänzt oder ersetzt werden, solange der vereinbarte Kern der Leistung erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Für Einschränkungen wesentlicher Funktionen gilt Punkt 12.4.
3.3 Bei einem Pilotbetrieb richten sich Umfang, Dauer und Entgelt nach dem Pilotangebot. Ein Pilot dient dem gemeinsamen Erproben; einzelne Funktionen können sich darin noch im Aufbau befinden.
3.4 Soweit das Angebot nichts anderes vorsieht, sind nicht geschuldet: die Internetverbindung und die Endgeräte des Kunden, die Anbindung an seine eigenen Systeme und die inhaltliche Pflege seiner Dokumente.
3.5 brayyn darf Subunternehmer einsetzen. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unterauftragsverarbeiter gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
4. Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Besteht der Verdacht, dass Unbefugte Zugang erlangt haben, informiert er brayyn unverzüglich.
4.2 Der Kunde verwaltet seine Nutzer selbst: Er lädt sie ein, vergibt Rollen und Ordnerrechte und entfernt Personen ohne unnötigen Aufschub, sobald sie nicht mehr berechtigt sind. Handlungen, die über die Zugänge seiner Nutzer erfolgen, sind ihm zuzurechnen.
4.3 Der Kunde lädt nur Inhalte hoch, die er rechtmäßig nutzen und durch brayyn verarbeiten lassen darf. Er stellt sicher, dass dem keine Rechte Dritter, Geheimhaltungspflichten oder datenschutzrechtlichen Vorgaben entgegenstehen. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) lädt er nur hoch, wenn er dafür eine Rechtsgrundlage hat.
4.4 Der Kunde nutzt brayyn nicht rechtswidrig und nicht in einer Weise, die den Betrieb stört, etwa durch automatisierte Massenabfragen, das Umgehen von Sicherheitsmaßnahmen oder Versuche, Programmcode oder Systemanweisungen auszulesen.
4.5 Verstößt der Kunde gegen diese Pflichten, kann brayyn betroffene Inhalte oder Zugänge vorübergehend sperren, soweit das zur Abwehr eines Schadens nötig ist, und informiert den Kunden darüber in Textform. Der Kunde hält brayyn von Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrig hochgeladenen Inhalten beruhen, soweit er dies zu vertreten hat.
5. Verfügbarkeit und Wartung
5.1 brayyn bemüht sich um einen möglichst unterbrechungsfreien Betrieb. Eine bestimmte Verfügbarkeit (Service Level) ist nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart ist. Im Pilotbetrieb gilt keine zugesicherte Verfügbarkeit.
5.2 Für Wartung, Updates und Sicherheitsmaßnahmen kann brayyn die Plattform vorübergehend einschränken. Geplante Wartungen kündigt brayyn nach Möglichkeit vorab an und legt sie in Zeiten geringer Nutzung. Dringende Sicherheitsupdates können ohne Ankündigung erfolgen.
5.3 Störungen meldet der Kunde an hallo@brayyn.at. brayyn beginnt mit der Behebung in angemessener Frist während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich).
6. Datenschutz
6.1 Für die Inhalte, die der Kunde und seine Nutzer in brayyn hochladen oder eingeben, insbesondere Dokumente, Fragen, Antworten und Seiten, ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. brayyn verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter nur nach den Weisungen des Kunden.
6.2 Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist Bestandteil jedes Vertrags.
6.3 Eigener Verantwortlicher ist brayyn nur für Daten, die es für eigene Zwecke verarbeitet: Konto- und Kontaktdaten, Vertrags- und Abrechnungsdaten, Nutzungs- und Kostendaten für Abrechnung und Kostenbegrenzung, die Reichweitenmessung ohne Personenbezug sowie Protokolle zur Sicherheit und zum Schutz vor Missbrauch. Näheres steht in der Datenschutzerklärung.
7. Einsatz von künstlicher Intelligenz
7.1 brayyn erzeugt Antworten, Zusammenfassungen und Vorschläge mit KI-Modellen. Solche Ergebnisse können trotz Sorgfalt falsch, unvollständig oder veraltet sein. brayyn nennt zu Antworten die Quellen aus den Dokumenten des Kunden, auf die sie sich stützen, soweit es solche gibt.
7.2 Der Kunde und seine Nutzer prüfen Ergebnisse anhand der Quellen, bevor sie sich darauf verlassen, insbesondere vor Entscheidungen mit rechtlicher, finanzieller oder sicherheitsrelevanter Bedeutung. Ergebnisse sind keine Rechts-, Steuer- oder sonstige Fachberatung und ersetzen diese nicht.
7.3 Der Kunde setzt brayyn nicht für ausschließlich automatisierte Entscheidungen ein, die gegenüber natürlichen Personen rechtliche Wirkung entfalten oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigen (Art. 22 DSGVO).
7.4 Der Kunde setzt brayyn nicht in den Hochrisiko-Bereichen nach Anhang III der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) ein, insbesondere nicht zur Einstellung oder Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern, für Entscheidungen über Beförderung oder Kündigung, zur Zuweisung von Aufgaben nach persönlichen Merkmalen oder zur Überwachung und Bewertung von Leistung und Verhalten der Beschäftigten, es sei denn, das ist schriftlich vereinbart.
7.5 Im Sinne der KI-Verordnung ist brayyn Anbieter und der Kunde Betreiber des KI-Systems. brayyn kennzeichnet KI-erzeugte Antworten in der Anwendung, sodass Nutzer erkennen, dass sie mit einem KI-System interagieren (Art. 50 Abs. 1 KI-Verordnung).
7.6 Der Kunde sorgt dafür, dass seine Nutzer über ausreichende KI-Kompetenz verfügen (Art. 4 KI-Verordnung), insbesondere wissen, dass Ergebnisse fehlerhaft sein können und zu prüfen sind. Auf Wunsch unterstützt brayyn dabei.
7.7 Weder brayyn noch seine Unterauftragsverarbeiter verwenden Inhalte, Fragen oder Antworten des Kunden zum Training von KI-Modellen. brayyn setzt nur KI-Anbieter ein, die vertraglich zusagen, diese Daten über die Bearbeitung der jeweiligen Anfrage hinaus nicht zu speichern und nicht für Training zu nutzen.
8. Entgelt und Zahlung
8.1 Das Entgelt und der Abrechnungszeitraum ergeben sich aus dem Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
8.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Geschäfte zwischen Unternehmern (§ 456 UGB). Ist der Kunde mehr als 30 Tage in Verzug, kann brayyn den Zugang nach Mahnung mit Nachfrist in Textform sperren, bis die offenen Beträge bezahlt sind.
8.4 Die laufenden Entgelte sind nach dem von Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2025 (VPI 2025, Basis 2025 = 100) oder einem an seine Stelle tretenden Index wertgesichert. Ausgangsbasis ist die Indexzahl für den Monat des Vertragsschlusses. Einmal jährlich, frühestens zwölf Monate nach Vertragsschluss, passt brayyn die Entgelte im Ausmaß der Indexänderung seit der letzten Anpassung an und teilt dies dem Kunden mindestens einen Monat vorher in Textform mit. Schwankungen bis 3 % bleiben unberücksichtigt.
9. Laufzeit und Kündigung
9.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, soweit das Angebot keine Mindestlaufzeit oder, bei einem Pilot, keine feste Dauer vorsieht.
9.2 Jede Seite kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen, frühestens zum Ende einer vereinbarten Mindestlaufzeit.
9.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für brayyn insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mehr als 30 Tage mit der Zahlung in Verzug ist oder trotz Aufforderung schwerwiegend gegen Punkt 4 verstößt.
9.4 Nach Vertragsende kann der Kunde seine Inhalte noch 30 Tage lang in gängigen Formaten exportieren. Danach löscht brayyn sie nach den Regeln des Auftragsverarbeitungsvertrags.
10. Haftung
10.1 brayyn haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet brayyn nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens auf das für zwölf Monate vereinbarte Nettoentgelt, insgesamt jedoch auf höchstens EUR 3.000.
10.3 Diese Beschränkungen gelten nicht für Personenschäden, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit zwingendes Recht eine weitergehende Haftung vorsieht.
10.4 Für den Inhalt KI-erzeugter Ergebnisse haftet brayyn nicht über die Punkte 10.1 bis 10.3 hinaus. Entscheidungen auf Grundlage solcher Ergebnisse trifft der Kunde in eigener Verantwortung (Punkt 7.2).
10.5 Die Beschränkungen gelten auch zugunsten der Beschäftigten, Gesellschafter und Erfüllungsgehilfen von brayyn.
10.6 Schadenersatzansprüche verjähren, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht, ein Jahr nach Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch drei Jahre nach dem schädigenden Ereignis.
11. Vertragsübernahme
11.1 brayyn darf den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten, einschließlich des Auftragsverarbeitungsvertrags, auf ein Unternehmen übertragen, das den Geschäftsbereich brayyn übernimmt, insbesondere auf eine von der Imprinted FlexCo für brayyn gegründete oder ausgegliederte Gesellschaft. Der Kunde stimmt dieser Vertragsübernahme schon jetzt zu.
11.2 brayyn teilt die Übertragung mindestens vier Wochen vorher in Textform mit und nennt dabei das übernehmende Unternehmen. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall außerordentlich zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen; die Kündigung muss brayyn vor diesem Zeitpunkt in Textform zugehen.
12. Änderungen dieser AGB
12.1 brayyn kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. brayyn teilt die Änderungen dem Kunden in Textform mit und stellt dabei die geänderten Bestimmungen den bisherigen gegenüber.
12.2 Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. brayyn weist in der Mitteilung gesondert und hervorgehoben auf diese Frist, die Bedeutung des Schweigens und das Kündigungsrecht nach Punkt 12.3 hin.
12.3 Widerspricht der Kunde, gelten für ihn die bisherigen Bedingungen weiter, und er kann den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen. Das Recht beider Seiten zur ordentlichen Kündigung (Punkt 9.2) bleibt unberührt.
12.4 Preiserhöhungen, die über die Wertsicherung nach Punkt 8.4 hinausgehen, und Einschränkungen wesentlicher Funktionen werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden wirksam; Punkt 12.2 gilt dafür nicht.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für Ried im Innkreis sachlich zuständige Gericht. brayyn kann den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand klagen.
13.3 Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform, soweit diese AGB nichts anderes vorsehen. Textform bedeutet eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere E-Mail. Auch das Abgehen von diesem Formerfordernis bedarf der Textform.
13.4 Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: 5. Oktober 2026